Individuelle Prophylaxe

  • Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Private Vorsorge
  • Versiegelung kariesfreier Zahnoberflächen
  • Nachsorge nach Zahnfleischbehandlungen

API-Index/Beläge Der beste Weg zu einem gesunden Gebiß ist eine regelmäßige Vorsorge (Prophylaxe). Hierunter fällt nicht nur die halbjährliche Kontrolle durch den Zahnarzt: Vorsorge heißt auch, darüber zu sprechen, welchen Einfluss bestimmte Verhaltensweisen (z.B. Ess-/Trinkgewohnheiten, Rauchen) auf die Zahn- und Mundgesundheit haben. Im Wesentlichen besteht eine umfassende Vorsorge deshalb aus der Untersuchung, Beratung und Motivation hin zu einer optimalen Zahnpflege. Von besonderer Bedeutung sind hierbei auch die Ernährungsberatung und Beratung werdender Mütter.

Fissurenversiegelung Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Vorsorge begrenzt auf den Personenkreis der 6 - 18jährigen. In diesem Zeitraum werden regelmäßige Untersuchungen mit Mundhygieneübungen und Versiegelungen der Zahnfissuren kariesfreier bleibender Backenzähne (Fissurenversiegelungen) durchgeführt. Leider hat der Gesetzgeber diese Form des Schutzes auf die sechsten und siebten Backenzähne im Ober- und Unterkiefer begrenzt.

Die Versiegelung der manchmal tiefgefurchten kleinen Backenzähne und auch die Versiegelung von Milchzähnen dagegen können dagegen ebenfalls Sinn machen und sollten nicht so einfach unter den Tisch fallen, bloß weil die Gesetzliche Krankenversicherung sie nicht bezahlt! Inzwischen sind auch für den Altersbereich der Neugeborenen bis hin zu den sechsjährigen Kindern drei weitere Vorsorgeuntersuchungen eingeführt worden, in denen das persönliche Erkrankungsrisiko des Kindes in Bezug auf Karies und auch Zahnstellung untersucht wird. In dieser Zeit kann auch, entsprechend den kinderärztlichen Untersuchungen, eine genau festgelegte Untersuchungsreihenfolge in Anspruch genommen werden.

Belagsituation bei festsitzender KFO Ein weiteres oft auftauchendes Problem ist die mangelnde Mundhygiene von kieferorthopädisch behandelten Kindern und Jugendlichen: ganz besonders bei Anwendung einer festsitzenden Apparatur ist häufig festzustellen, dass trotz intensiver Aufklärung und Motivation seitens des/der behandelnden Kieferorthopäden/in innerhalb der Behandlungsphase erhebliche Belagsanhaftungen an den Brackets/Bändern verbleiben. Hier müssen die Eltern einsehen, dass nur eine gezielte professionelle Zahnreinigung einmal pro Quartal verhindern kann, dass die Zähne nach Abschluß der Behandlung zwar gerade stehen, aber total von Karies zerstört sind.

Ab dem 18. Lebensjahr ist die individuelle Vorsorge nach dem Gesetzgeber Privatsache, sprich auch: Privatleistung. Ist sie denn nur deshalb nicht mehr notwendig, weil ein bestimmtes, willkürlich festgelegtes Alter überschritten wurde? Der Gesetzgeber entlarvt sich selbst durch die Tatsache, dass bis 1998 die oben beschriebenen Leistungen noch bis zum Alter von 20 Jahren übernommen wurden...

Eine individuelle Privatprophylaxe leistet also all diejenigen Behandlungsbereiche, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Zähne und des Kausystems. Sie kann dementsprechend eingeteilt werden in:

Für die Professionelle Zahnreinigung und die Versiegelung außerhalb der Kassenleistung wird für gesetzlich Versicherte ein Heil- und Kostenplan nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für ärzte (GOä 1996) erstellt, bei Privatpatienten (auch Beihilfe) auf eigenen Wunsch.

Ebenfalls auf Wunsch können die Patienten und Patientinnen regelmäßig daran erinnert werden, erneut an einer Zahnreinigungssitzung teilzunehmen: mit einem Recallsystem erhalten sie eine Einladung per Post oder eMail.