Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Entfernung hartnäckiger Beläge (z. B. Kaffee-, Nikotin- und Teebeläge)
- Politur älterer, aber noch intakter Amalgam-Füllungen
- Reinigung schwer zugänglicher Zahn- / Zahnersatzbereich
- Intensivreinigung von implantologisch verankertem Zahnersatz
- Schonende Belagsentfernung durch AIRFLOW-Pulverstrahlverfahren u. verschiedenen Polierpasten
- Einbindung in ein Recallsystem
Der Zahnarzt und sein Team können heute viel mehr, als nur Zähne zu füllen, zu entfernen oder Zahnersatz anzufertigen! Die normale Behandlung umfasst neben einer Grunduntersuchung oft genug nur das Entfernen des Zahnsteins. Zahnstein muss hierbei als sogenannter harter Belag unterschieden werden von der Plaque, dem weichen Belag. Zahnstein selbst ist letztlich nicht anderes als der auskristallisierte Speichel. Er setzt sich bevorzugt an den unteren Schneidezähnen, aber auch an den oberen Seitenzähnen fest. Da dieser harte Belag aber zu einer vermehrten Besiedelung mit Bakterien führen kann, ist eine regelmäßige Entfernung dringend notwendig. Eine längere Verweildauer von Zahnstein auf den Zähnen führt immer zu einer Zahnfleischentzündung (Parodontose) und auch Karies. Daher wird die Entfernung in der Regel von allen Versicherungen übernommen, bzw. erstattet. Die Plaque hingegen, der weiche Belag also, besteht zum größten Teil aus Rückständen verschiedener Lebens- und Genussmittel und ist von Anfang an mit Bakterien besiedelt ! Rauhe Zahnoberflächen (hierzu zählen natürlich auch Zahnersatz-Oberflächen an Kronen/Prothesen und auch normale Füllungen) fördern diese Besiedelung mit harten und weichen Belägen beträchtlich.
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) leistet dementsprechend:
- Herabsetzung des Parodontose-Risikos
- Herabsetzung des Karies-Risikos
- Herabsetzung des Risikos vorzeitigen Zahnersatz-Ausfalls (besonders bei implantatgetragenem Zahnersatz)
- Aufhellung der Zähne durch Glättung und Politur
- Dauerhafte Unterstüzung von Patienten nach systematischer Parodontose-Behandlung
- als sicherer Schutz vor Neuerkrankung
Wurde in der halbjährlichen Grunduntersuchung das Vorliegen einer
Zahnfleischentzündung festgestellt, wird dem betroffenen Patient in
einer sogenannten Vor-Behandlung der genaue Zusammenhang der für diese
Krankheit verantwortlichen Gründe erläutert. Hierbei ist die PZR ein
wesentlicher Bestandteil der Gesamtbehandlung und sorgt in der Regel
schon zumindest für eine beginnende Gesundung des Zahnfleisches selbst.
Wie auch im Schwerpunkt
Da die hier vorgestellten Leistungen nicht, bzw. die Erhebung des PSI-Codes nur
alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden,
muß vor Behandlungsbeginn eine Privatvereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt
getroffen werden. Hierin sind alle Maßnahmen
gemäß der Paket-Auflistung enthalten und berechnet, sodass keine Unklarheit
darüber entstehen kann, was auf den Patienten zukommt.
Die Abrechnung der Professionelle Zahnreinigung bereitet leider auch
bei Privatversicherungen und Beihilfestellen oftmals Probleme, weil
die hier angewandten Methoden auch nicht im Leistungskatalog der Privatversicherungen
(GOÄ, GOZ) enthalten sind. Es müssen daher im Einzelfall bestehende
Positionen höher bewertet werden oder aber es werden dem Arbeitsaufwand
der Leistung entsprechend ähnliche Positionen herangezogen und berechnet
(Analogie-Berechnung).
Erhöhte Zuzahlungen seit 2004 - Auswege